(vorbehaltlich amtlicher Genehmigung)

Die Benutzung des Flugplatzes Gardelegen (EDOC) erfolgt auf eigene Gefahr. Jeder Pilot hat sich selbsttätig vor Flugantritt über die Eigenschaften des Platzes und die Verfahren zu informieren, und vorab eine Genehmigung des Fliegerklubs Gardelegen, vertreten durch den Vorstand, einzuholen.

Der Flugplatz Gardelegen kennt keine Betriebszeiten. Flugbetrieb ist von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang grundsätzlich möglich. Mit der PPR-Anfrage wird über die „Betriebszeit“ entschieden.

Der Zustand der Start- und Landebahn, des Rollweges und des Vorfeldes wird regelmäßig kontrolliert. Der Flugpkatz kann aber durch äußere Einflüsse in seiner Qualität oder Benutzbarkeit kurzfristig leiden. Für daraus möglicherweise entstehende Schäden besteht kein Anspruch auf Haftung gegenüber dem Fliegerklub Gardelegen e.V.

Bitte holen Sie vor dem Flug von uns eine PPR-Landeerlaubnis ein. Eine PPR-Anfrage ist ausschließlich per E-Mail
(fliegerklub-gardelegen@t-online.de) möglich. Bitte geben sie ihren Namen, ihren Startflugplatz, den Flugzeugtyp sowie die Kennung an, ebenso die ungefähre Ankunftszeit. Ihre Anfrage wird zeitnah bearbeitet und Sie werden informiert.

Zu Landung beachten Sie die in der AIP angegebene nördliche Platzrunde. Das Überfliegen der Orte Ackendorf, Berge und Bereiche der Stadt Gardelegen, die außerhalb der veröffentlichten Platzrunde liegen, ist aus Lärmschutzgründen zu vermeiden.

Beachten Sie bitte auch, dass die Landebahn an den Enden jeweils auf einer Länge von 175m und einer Breite von 6m asphaltiert ist.

Der Funkverkehr (Anmeldung zur Landung, Einflug in die Platzrunde, beim Wiederstart das Rollen zur und in die Bahn, Verlassen der Platzrunde/Frequenz) ist immer durchzuführen, auch wenn keine Bestätigungen erfolgen.

Nur die in der AIP ausgewiesene Start/Landebahn (08/26) ist zu nutzen. Starts und Landungen auf der südlich liegenden Segelflugbahn (11/29) und der dazugehörigen westlichen Verlängerung sind NICHT gestattet.

Nach der Landung ist der Rollweg in südliche Richtung zu nutzen. Die Parkfläche befindet sich am südlichen Ende des Rollweges auf der Ostseite. Sicherungsmaterial wird nicht zur Verfügung gestellt. Das Luftfahrzeug ist ordnungsgemäß zu verschließen und gegen unbeabsichtigtes Wegrollen zu sichern.

Der Zutritt des Vereinsgeländes ist ohne eine Zugangskontrolle nicht gestattet. Das Abstellen von Luftfahrzeugen, besonders über Nacht, geschieht auf eigenes Risiko des Piloten. Der Rollweg sowie die Start– und Landebahn dürfen nicht begangen werden.

Flugbewegungen sind dem Flugplatzbetreiber unverzüglich persönlich, falls das nicht möglich ist, per Email zu melden mit folgenden Daten zu melden:

•⁠ ⁠Datum
•⁠ ⁠Name
•⁠ ⁠Flugzeugtyp
•⁠ ⁠Kennzeichen
•⁠ ⁠Landezeit
•⁠ ⁠Startzeit (Wiederstart)

Unfälle und Störungen nach § 7 LuftVO auf dem Flugplatz sind dem Flugplatzbetreiber unverzüglich per email (fliegerklub-gardelegen@t-online.de) zu melden.

Bitte hinterlegen Sie die Landegebühr (s.u.) in einem Umschlag in dem Briefkasten an der Eingangstür zum Vereinsgelände oder am selben Tag per Paypal (siehe Emailadresse oben) zusammen mit einer Notiz mit Ihrem Namen, Kennzeichen, und Datum,
damit wir Ihre Zahlung zuordnen können.

Luftfahrzeuge über 2.000 kg MTOW…………………….15,00 € / Landung

Luftfahrzeuge bis 2.000 kg MTOW…………………………7,00 € / Landung

Motorsegler und UL………………………………………………5,00 € / Landung

PPR Gebühr…………………………………………………………15,00 € / Anfrage

Mit der Einführung der neuen Regeln zum „Fliegen ohne Betriebsleitung“ erhalten alle Flieger und Flugplatzbetreiber auf dem Flugplatz EDOC eine Vereinfachung der bisherigen Regeln. Diese wollen und müssen wir alle verantwortungsbewusst nutzen.
Bitte helfen Sie uns, diese Vereinfachungen umzusetzen.

Besten Dank – allzeit gute Landungen – nicht nur in Gardelegen!

Euer Fliegerklub Gardelegen e.V. – Der Vorstand