Für Piloten: Flugbetriebsregelung ohne Betriebsleitung
https://www.fliegerklub-gardelegen.de/sonderlandeplatz-gardelegen-edoc/
(vorbehaltlich amtlicher Genehmigung)
Allgemeines
Die Benutzung des Flugplatzes Gardelegen (EDOC) erfolgt auf eigene Gefahr. Jeder Pilot hat sich selbsttätig vor Flugantritt über die Eigenschaften des Platzes und die Verfahren zu informieren, und vorab eine Genehmigung des Fliegerklubs Gardelegen, vertreten durch den Vorstand, einzuholen.
Betriebszeiten Flugplatz
Der Flugplatz Gardelegen kennt keine Betriebszeiten. Flugbetrieb ist von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang grundsätzlich möglich. Mit der PPR-Anfrage wird über die „Betriebszeit“ entschieden.
Betriebssicherer Zustand der Flugbetriebsflächen
Der Zustand der Start- und Landebahn, des Rollweges und des Vorfeldes wird regelmäßig kontrolliert. Der Flugplatz kann aber durch äußere Einflüsse in seiner Qualität oder Benutzbarkeit kurzfristig leiden. Für daraus möglicherweise entstehende Schäden besteht kein Anspruch auf Haftung gegenüber dem Fliegerklub Gardelegen e.V.
PPR-Anfrage
Bitte holen Sie vor dem Flug von uns eine PPR-Landeerlaubnis ein. Eine PPR-Anfrage ist vorzugsweise über V-Tower (v-tower.vereinsflieger.de) oder alternativ per E-Mail
(fliegerklub-gardelegen@t-online.de) einzuholen. Bitte geben sie ihren Namen, ihren Startflugplatz, den Flugzeugtyp sowie die Kennung an, ebenso die ungefähre Ankunftszeit.
Ihre Anfrage wird zeitnah bearbeitet und Sie werden informiert.
Zur Landung
Zu Landung beachten Sie die in der AIP angegebene nördliche Platzrunde. Das Überfliegen der Orte Ackendorf, Berge und Bereiche der Stadt Gardelegen, die außerhalb der
veröffentlichten Platzrunde liegen, ist aus Lärmschutzgründen zu vermeiden.
Beachten Sie bitte auch, dass die Landebahn an den Enden jeweils auf einer Länge von 175m
und einer Breite von 6m asphaltiert ist und in Richtung 26 bis zur Halbbahn ein Gefälle aufweist. (Steigung in Richtung 08)
Der Funkverkehr (Anmeldung zur Landung, Einflug in die Platzrunde, beim Wiederstart das Rollen zur und in die Bahn, Verlassen der Platzrunde/Frequenz) ist immer durchzuführen, auch wenn keine Bestätigungen erfolgen.
Nur die in der AIP ausgewiesene Start/Landebahn (08/26) ist zu nutzen. Starts und Landungen auf der südlich liegenden Segelflugbahn (11/29) und der dazugehörigen
westlichen Verlängerung sind NICHT gestattet.
Die Lande- und Startzeiten (UTC) sind entweder in V-Tower zu erfassen oder im Nachgang per E-Mail zu übermitteln.
Rollbewegungen, Abstellen von Luftfahrzeugen
Nach der Landung ist der Rollweg in südliche Richtung zu nutzen. Die Parkfläche befindet sich am südlichen Ende des Rollweges auf der Ostseite. Sicherungsmaterial wird nicht zur
Verfügung gestellt. Das Luftfahrzeug ist ordnungsgemäß zu verschließen und gegen unbeabsichtigtes Wegrollen zu sichern.
Zugang, Verhalten auf dem Flugplatz
Der Zutritt des Vereinsgeländes ist ohne eine Zugangskontrolle nicht gestattet. Das Abstellen von Luftfahrzeugen, besonders über Nacht, geschieht auf eigenes Risiko des Piloten. Der
Rollweg sowie die Start– und Landebahn dürfen nicht begangen werden.
Meldung von Flugbewegungen, Unfällen, Störungen auf dem Flugplatz
Flugbewegungen sind dem Flugplatzbetreiber unverzüglich, vorzugsweise per V-Tower oder persönlich zu melden – falls das nicht möglich ist, bitte per Email mit folgenden Daten:
• Datum
• Name
• Flugzeugtyp
• Kennzeichen
• Landezeit
• Startzeit (Wiederstart)
Unfälle und Störungen nach § 7 LuftVO auf dem Flugplatz sind dem Flugplatzbetreiber unverzüglich zu melden (Telefonnummern siehe AIP).
Bezahlung von Entgelten
Bitte hinterlegen Sie die Landegebühr (s.u.) in einem Umschlag in dem Briefkasten an der Eingangstür zum Vereinsgelände oder bezahlen Sie am selben Tag per Paypal (siehe
Emailadresse oben) zusammen mit einer Notiz mit Ihrem Namen, Kennzeichen, und Datum, damit wir Ihre Zahlung zuordnen können.
Landegebühren
Luftfahrzeuge über 2.000 kg MTOW…………………….15,00 € / Landung
Luftfahrzeuge bis 2.000 kg MTOW…………………………7,00 € / Landung
Motorsegler und UL………………………………………………5,00 € / Landung
PPR Gebühr…………………………………………………………15,00 € / Anfrage
Abstellgebühren…………………………………………………..10,00 € / Nacht
Sonstiges, Hinweise
Mit der Einführung der neuen Regeln zum „Fliegen ohne Betriebsleitung“ erhalten alle Flieger und Flugplatzbetreiber auf dem Flugplatz EDOC eine Vereinfachung der
bisherigen Regeln. Diese wollen und müssen wir alle verantwortungsbewusst nutzen.
Bitte helfen Sie uns diese Vereinfachungen umzusetzen.
Besten Dank!
Fliegerklub Gardelegen e.V.
Der Vorstand
